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Familie

In unserem Fachbereich Familienrecht beraten wir Sie in allen rechtlichen Angelegenheiten, die die „klassische“ Familie, nicht-eheliche Lebensgemeinschaften oder eingetragene Lebenspartnerschaften betreffen.

 

Wir stehen Ihnen u.a. im Scheidungsverfahren bei und helfen bei der Regelung der Scheidungsfolgen – hier insbesondere bei Unterhalts- und Sorgerechtsfragen oder sonstigen finanziellen Auseinandersetzungen.

Außerdem beraten wir bei der Abfassung von Eheverträgen, zeigen die Konsequenzen auf, die aus der so genannten „Elternunterhaltspflicht“ entstehen können und sorgen für den Schutz von durch häusliche Gewalt bedrohten oder geschädigten Familienmitgliedern.


Scheidung tut weh. Leider auch finanziell.
Eine Trennung auf der persönlichen Ebene zu verarbeiten ist schon schwierig genug. Dazu kommt, dass zukünftig aus dem bisherigen Familieneinkommen zwei Haushalte und der Unterhalt der Ehepartner finanziert werden muss.
Zusätzliche Probleme verursacht die Verteilung des Vermögens. Hier geht es u. a. darum, Immobilien oder Geschäftsvermögen zu bewerten und zu regeln, wie ererbtes oder geschenktes Vermögen angerechnet wird.
Wir unterstützen Sie bei der Berechnung des Unterhalts und kümmern uns um die Durchsetzung oder Abwehr der unterschiedlichen Ansprüche.

Es geht auch um die Kinder. Ersparen Sie ihnen unnötiges Leid.
Kinder leiden oft am meisten unter der Trennung ihrer Eltern. Deshalb ist es besonders wichtig, dafür zu sorgen, dass sie möglichst unbeschadet aus der Situation herauskommen. Wir kümmern uns mit Ihnen um die Belange der Kinder und unterstützen Sie mit der notwendigen Sensibilität in Umgangs- und Sorgerechtsangelegenheiten. Wenn es möglich ist, versuchen wir auch an einvernehmlichen außergerichtlichen Lösungen mitzuwirken.

Der Ehevertrag: Drum prüfe, wer sich ewig bindet.
Bei einer Heirat geht man – oft wenig bekannte – gegenseitige Verpflichtungen ein. Besonders im Scheidungsfall zeigt sich dann, welche rechtlichen Konsequenzen diese Entscheidung mit sich gebracht hat.
Wir raten dazu, die individuelle Situation zu überdenken und in einem Ehevertrag festzulegen, wie z.B. das Betriebsvermögen oder das Erbe bei einer etwaigen Vermögensauseinandersetzung berücksichtigt werden sollen. Das schafft Klarheit für den möglichen Ernstfall und kann sogar einen finanziellen Ruin verhindern.

Die Elternunterhaltspflicht: Wer bezahlt, wenn die Eltern Pflege brauchen?
Wenn die Rente nicht ausreicht, werden die Kinder zur Finanzierung herangezogen. Diese Unterhaltspflicht kann herbe Konsequenzen für deren Lebensplanung und ihre finanzielle Situation haben.
Hier beraten wir unsere Klienten, wie die Finanzierung im Zusammenspiel von Eltern, Kindern und ggf. dem Sozialamt geregelt werden kann und wie man ungerechtfertigte Forderungen abweist.

Selbst in der Familie ist man vor Gewalt nicht sicher. Wie kann den Opfern geholfen werden?
Über Gewalt in der eigenen Familie zu reden, fällt besonders schwer. Als vertraulicher Ansprechpartner zeigen wir Wege auf, mit welchen rechtlichen Mitteln gegen gewalttätige Ausschreitungen vorgegangen werden und Opfer geschützt werden können. Stichworte sind hier Wohnungszuweisung, Kontakt- oder Kommunikationsverbot.

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Wolf-Ekkerhard Klix

Wolf-Ekkehard Klix

Transportrecht und Wettbewerbsrecht
Fachanwalt für Erbrecht


Tel.: 0881 92793-53
Fax.: 0881 92793-54

rechtsanwalt@klix.de
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Angelika Klennert

Angelika Klennert

war bis 2020 Fachanwältin für Familienrecht


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